Erste Schritte
VeriClaim prüft Produkt-Marketingtexte anhand des EU-Rechts zu gesundheitsbezogenen Angaben — Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und die Positivliste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, EC 1223/2009 und EU 655/2013 für Kosmetika. Jeder Befund nennt die zugrunde liegende Verordnung, den Artikel und die Quelle.
1. Arbeitsbereich erstellen
Registrieren Sie sich mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse — damit wird der Arbeitsbereich Ihrer Organisation erstellt, Sie werden dessen Administrator und erhalten 25 Test-Credits. Bestätigen Sie den Link in unserer Bestätigungs-E-Mail und melden Sie sich anschließend an.
2. Ersten Scan durchführen
- Öffnen Sie Neuer Scan und fügen Sie eine Produktbeschreibung ein (oder klicken Sie auf Beispiel ausprobieren).
- Wählen Sie unter Erweiterte Optionen die Sprache des Textes und eine Scan-Tiefe — Standard ist die passende Voreinstellung. Die geschätzten Credit-Kosten werden immer neben der Scan-Schaltfläche angezeigt.
- Lesen Sie die Ergebnisse: Jede beanstandete Formulierung wird mit einem Schweregrad (Verstoß / Warnung) und ihrer Rechtsgrundlage hervorgehoben. Aktivieren Sie optional Beanstandete Claims umschreiben, um einen Vorschlag für eine konforme Fassung zu erhalten.
3. Team einladen
Nutzen Sie unter Teammitglieder die Funktion Per E-Mail einladen — Eingeladene legen über den zugesandten Link ihr eigenes Passwort fest und treten Ihrer Organisation direkt bei.
4. Ganze Kataloge scannen
Stellen Sie die Seite „Neuer Scan“ auf Excel / CSV hochladen um und ordnen Sie die Spalte mit dem Produkttext zu — VeriClaim prüft dann jede Zeile und Sie erhalten Ihre Originaldatei mit angehängten Ergebnissen zurück. Einzelheiten unter Scan & Ergebnisse.
Hinweis zum Geltungsbereich
VeriClaim ist eine automatisierte Vorprüfung. Die Ergebnisse unterstützen die Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsberatung, ersetzen sie aber nicht.