Erste Schritte

VeriClaim prüft Produkt-Marketingtexte anhand des EU-Rechts zu gesundheitsbezogenen Angaben — Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und die Positivliste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, EC 1223/2009 und EU 655/2013 für Kosmetika. Jeder Befund nennt die zugrunde liegende Verordnung, den Artikel und die Quelle.

1. Arbeitsbereich erstellen

Registrieren Sie sich mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse — damit entsteht der Arbeitsbereich Ihrer Organisation, in dem Sie Administrator sind. Bestätigen Sie den Verifizierungslink, den wir Ihnen senden, und melden Sie sich an. Mit der Hinterlegung einer Zahlungskarte erhalten Sie 300 Test-Credits für 7 Tage; die Karte wird nie belastet, und Sie können diesen Schritt überspringen — ein Arbeitsbereich ohne Credits kann allerdings nicht scannen.

2. Ersten Scan durchführen

  1. Öffnen Sie Neuer Scan und fügen Sie eine Produktbeschreibung ein (oder klicken Sie auf Beispiel ausprobieren).
  2. Wählen Sie unter Erweiterte Optionen die Sprache des Textes und eine Scan-Tiefe — Standard ist die passende Voreinstellung. Die geschätzten Credit-Kosten werden immer neben der Scan-Schaltfläche angezeigt.
  3. Lesen Sie die Ergebnisse: Jede beanstandete Formulierung wird mit einem Schweregrad (Verstoß / Warnung) und ihrer Rechtsgrundlage hervorgehoben. Aktivieren Sie optional Beanstandete Claims umschreiben, um einen Vorschlag für eine konforme Fassung zu erhalten.

3. Team einladen

Nutzen Sie unter Teammitglieder die Funktion Per E-Mail einladen — Eingeladene legen über den zugesandten Link ihr eigenes Passwort fest und treten Ihrer Organisation direkt bei.

4. Ganze Kataloge scannen

Stellen Sie die Seite „Neuer Scan“ auf Excel / CSV hochladen um und ordnen Sie die Spalte mit dem Produkttext zu — VeriClaim prüft dann jede Zeile und Sie erhalten Ihre Originaldatei mit angehängten Ergebnissen zurück. Einzelheiten unter Scan & Ergebnisse.

Hinweis zum Geltungsbereich

VeriClaim ist eine automatisierte Vorprüfung. Die Ergebnisse unterstützen die Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsberatung, ersetzen sie aber nicht.